Hausordnung

      • Hausordnung der Staatlichen Regelschule "Conrad Ekhof" Gotha

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        Allgemeines

         

        • In unserer Schule wollen wir, Lehrer und Schüler, respekt- und rücksichtsvoll miteinander umgehen, sodass wir uns alle wohlfühlen.
        • Gemeinsam gestalten wir unser Schulleben und übernehmen dafür Verantwortung.
        • Wir sind höflich und hilfsbereit zueinander.
        • Wir hören einander zu und können somit auftretende Schwierigkeiten beseitigen.
        • Wir verachten jegliche Form von Gewalt, da man Probleme auch friedlich lösen kann.
        • Wir wissen, dass wir alle Stärken und Schwächen, Vorlieben und Abneigungen, Fähigkeiten und Fehler haben und wollen so damit leben, dass wir uns selbst und andere damit akzeptieren.
        • Das bedeutet für unseren Schulalltag:
          • Gegenseitige Achtung und Toleranz, Hilfsbereitschaft, Zuverlässigkeit
          • Pflichten einhalten, Pünktlichkeit, Kritikfähigkeit, Selbstkritik, Teamgeist, Leistungsbereitschaft
          • Gesunde Lebensweise, keine Drogen
          • Ordnung und Sauberkeit, Respekt vor fremdem Eigentum

        JEDER SCHÜLER HAT DAS RECHT UNGESTÖRT ZU LERNEN

        JEDER LEHRER HAT DAS RECHT UNGESTÖRT ZU UNTERRICHTEN

        JEDER MUSS DIE RECHTE DES ANDEREN AKZEPTIEREN

        Organisatorisches

        1. Unterrichtszeiten
        1. Stunde

        07:10 – 07:50

         

        1. Block

        08:00 – 09:20

        08:00 – 08:40

        08:40 – 09:20

        FAZ

        09:40 – 10:20

         

        1. Block

        10:25 – 11:45

        10:25 – 11:05

        11:05 – 11:45

        1. Block

        12:10 – 13:30

        12:10 – 12:50

        12:50 – 13:30

        1. Block

        13:40 – 15:00

        13:40 – 14:20

        14:20 – 15:00

          1. Die Schüler betreten mit dem Vorklingeln (07:50) das Schulgebäude und begeben sich zum jeweiligen Klassen-/Fachraum.
          2. Bei Regen können die Schüler ab 07:45 in das Schulgebäude.
          3. Haben die Schüler später als zum 1. Block Unterricht, betreten sie das Schulgebäude 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
        1. Verhalten im Schulgebäude auf dem Schulgelände
          1. Alle schulfremden Personen haben sich zunächst in der Schulleitung anzumelden.
          2. Das Hausrecht in der Schule und auf dem Schulgelände wird durch die Schulleitung ausgeübt.
          3. Die Schüler setzen im Schulgebäude ihre Kopfbedeckung (Mützen, Caps und Kapuzen) ab. Ausgenommen sind Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen.
          4. Die Schüler tragen im Schulgebäude und auf dem Gelände angemessene Kleidung und Straßenschuhe. Dies schließt bspw. Flipflops, Badelatschen u.ä. aus.
          5. Das Mitführen und das Trinken von Energydrinks sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt.
          6. Auf den Fluren und in den Räumen wird nicht gerannt.
          7. Türen, Treppen und Rettungswege werden nicht mit Taschen oder anderen Gegenständen blockiert.
          8. Die Schüler begeben sich immer auf direktem Wege in ihren nächsten Unterrichtsraum.
          9. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und nur für ihren eigentlichen Nutzen aufzusuchen.
          10. Der Besitz, Konsum und Handel von Zigaretten, sonstigen Tabakwahren, E-Zigaretten u.ä. sowie Alkohol sind im Schulgebäude und auf dem kompletten Schulgelände strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmaßnahmen gem. § 51 Thüringer Schulgesetz geahndet und können zur Anzeige gebracht werden.
          11. Der Besitz, Konsum und Handel mit Drogen und Waffen sind im Schulgebäude und auf dem kompletten Schulgelände strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
          12. Die Nutzung von Handys, Tablets, Kopfhörern, Smartwatches und weiteren elektronischen Medien ist im Schulgebäude untersagt. Im Schulgebäude sind die entsprechenden Geräte lautlos und im Flugmodus in der Tasche zu transportieren. Die Nutzung ist ausschließlich auf dem Schulhof erlaubt. Davon unbenommen bleiben die jeweiligen Persönlichkeitsrechte aller Schüler, Lehrer und Bediensteter.
          13. Das Fotografieren, Aufzeichnen in Bild und/oder Ton etc. von Mitschülern, Lehrern, Bediensteten und Gästen in der Schule ist strengstens untersagt. Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch einen Lehrer dürfen entsprechende Aufnahmen für Unterrichtszwecke gemacht werden. Zuwiderhandlungen stellen unter Umständen eine Straftat dar und können zur Anzeige gebracht werden.
          14. Fahrräder, Roller etc. werden an den entsprechenden Stellen abgestellt und durch die Besitzer gegen Diebstahl geschützt.
          15. Ein Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist grundsätzlich untersagt. In begründeten Ausnahmefällen muss eine Abmeldung in der Schulleitung erfolgen.
          16. Die Schüler verlassen unmittelbar nach Unterrichtsende das Schulgelände und betreten es erst am nächsten Unterrichtstag wieder.
          17. Besondere Ereignisse sind sofort dem aufsichtführenden Lehrer oder Schulleitung zu melden.
          18. Bei unsachgemäßer Behandlung, Verlust oder bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum sind die Eltern verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Leihbücher sind zu ersetzen.
        2. Verhalten im Unterricht
          1. Der Einlass in den jeweiligen Klassen- bzw. Fachraum erfolgt durch den Lehrer.
          2. Vor Beginn des Unterrichtes bereiten sich die Schüler auf die nachfolgende Stunde vor, indem sie ihre Unterrichtsmaterialien (Lehrbuch, Arbeitsheft etc.), Hefter, Hilfsmittel (Taschenrechner, Zirkel etc.), Hausaufgabenheft und Federmappe auf den Tisch legen.
          3. Jacken, Mützen und Helme etc. werden an der Garderobe im Raum aufgehängt.
          4. Handys sind im Unterrichtsraum in die entsprechenden Fächer bzw. Boxen zu legen. Das Handy ist dabei lautlos und im Flugmodus.
          5. Der Lehrer begrüßt und verabschiedet die Klasse und beginnt bzw. beendet damit den Unterricht. Die Begrüßung erfolgt für alle im Stehen.
          6. Das Essen, Trinken und Kaugummikauen im Unterricht ist nicht gestattet. Der Lehrer legt den Zeitpunkt für die Trinkpausen fest.
          7. Der Gang zur Toilette hat während der Pausen zu erfolgen. Ein Toilettengang während der Unterrichtszeit kann nur in absoluten und begründeten Ausnahmen erfolgen.            
          8. Der Ordnungsdienst wischt die Tafel und kontrolliert die Sauberkeit.
          9. Beim Verlassen des Raumes werden die Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltet und der Raum verschlossen.
          10. Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt. Der Lehrer und der Ordnungsdienst achten auf die Grundordnung im Raum.
          11. Auf privates Eigentum, insbesondere Handys, Wertsachen und Bargeld, ist durch die Schüler selbst zu achten. Im Sportunterricht kann dies abgegeben werden.
          12. Es ist untersagt, auf der PC-Technik der Schule gewaltverherrlichende, fremdenfeindliche, pornografische oder sonstige dem Erziehungsziel der Thüringer Schule entgegenstehende Inhalte zu suchen, zu öffnen, abzuspielen oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
        3. Verhalten während der Pausen
          1. Es gibt zwei Hofpausen. Die erste Hofpause findet nach dem 1. Block statt. Die Schüler nehmen während dieser Hofpause ihr Frühstück auf dem Schulhof ein. Die zweite Hofpause findet nach dem 2. Block statt.
          2. Die Mittagsversorgung kann während der 2. Hofpause im Speisesaal eingenommen werden.
          3. Zu den Hofpausen stellen die Schüler ihre Taschen in oder vor den Räumen der nächsten Unterrichtsstunde ab und begeben sich auf direktem Weg auf den Hof.
          4. In den Hofpausen nutzen die Schüler der 5. und 6. Klasse den Spielplatz und die Schüler der 7. bis 10. Klasse den Schulhof.
          5. Bei Benutzung der Spielgeräte, des Basketballkorbs und der Kletterwand gilt Vorsicht und die allgemeinen Vorschriften zur Verhütung von Unfällen sind zu befolgen.
          6. Sollte das Wetter keine Hofpausen zulassen gibt es eine Hauspause. Die Hauspause wird in den Räumen verbracht, in denen der kommende Unterricht ist. Die Aufsicht führt der Lehrer der kommenden Unterrichtsstunde im Klassen-/Fachraum. Bei speziellen Fachräumen (Ch, PC, WRT) findet die Hauspause im Bereich des Flures oder im Speisesaal unter Aufsicht des jeweiligen Lehrers statt. Die Klassen verbleiben als Klassenverband im Raum bzw. an der bestimmten Stelle und bewegen sich nicht im Schulhaus.
          7. Im Speiseraum herrscht Ruhe und Ordnung. Die Schüler reinigen nach der Essenseinnahme ihren Tisch, stellen ihre Stühle ran und verlassen den Speisesaal in Richtung Hof bzw. Unterrichtsraum.
        4. Fehlzeiten
          1. Im Krankheitsfall oder bei Fehlen aus anderen Gründen muss die Schule am ersten Tag bis spätestens 8.00 Uhr durch die Sorgeberechtigten telefonisch (auch über den Anrufbeantworter) oder per E-Mail informiert werden.
          2. Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine schriftliche Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so wird die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich bei einem Schüler krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses verlangen; dies gilt abweichend von den Sätzen 1 und 2 auch für zukünftige Schulversäumnisse bereits ab dem ersten Unterrichtstag, der aufgrund einer Erkrankung versäumt wird. (Vgl. §5 Thüringer Schulordnung)
          3. Unmittelbar zum Wiederbesuch der Schule, spätestens am dritten Tag des Wiederbesuchs der Schule, hat die schriftliche Mitteilung der Eltern vorzuliegen. Bei schuldhafter Verzögerung müssen krankheitsbedingte Abwesenheitsgründe / -bescheinigungen durch die Schule im Nachhinein grundsätzlich nicht mehr akzeptiert werden.
          4. Erfolgt keine schriftliche Mitteilung der Eltern oder kann kein ärztliches Attest vorgelegt werden, wird die Nichterfüllung der Schulpflicht durch die Schule geahndet. Somit kann jede in dieser Zeit nicht absolvierte Leistungsfeststellung mit „ungenügend“ bewertet (Vgl. Thüringer Schulordnung § 59, Abs. 7).
          5. Die Nichterfüllung der Schulpflicht kann durch die Schule mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden. Es erfolgt eine Meldung an Ordnungsamt, Jugendamt und das Staatliche Schulamt. Hierbei sind Verwarngelder und Bußgelder bis 1500 € möglich.

        Ein gemeinsames Einhalten dieser Hausordnung, der Regelungen des Thüringer Schulgesetztes, der Thüringer Schulordnung und sonstiger Bestimmungen sorgen für ein reibungsloses und gewinnbringendes Miteinander aller an Schule beteiligten Akteure. Es gilt der Grundsatz des § 4 der  Thüringer Schulordnung „Er [Der Schüler] hat alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihm besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.“

        Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln können und werden mit pädagogischen Maßnahmen, schulischen Ordnungsmaßnahmen und ggf. Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Anzeigen geahndet.

        Wir, die Schüler, die Lehrer und die Beschäftigten an der Conrad Ekhof Schule befolgen die hier aufgestellten Regeln und setzen uns für einen ungestörten Schulbetrieb ein.

        Gotha, 3. März 2025

    • Kontakt

      • Staatliche Regelschule "Conrad Ekhof" Gotha
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